Die termingerechte und präzise Erstellung des Jahresabschlusses gehört zu einer der
wichtigsten Tätigkeiten eines Unternehmers. Der Jahresabschluss hat nicht nur eine
Informationsfunktion, sondern ist insbesondere auch Grundlage für die gesamte Besteuerung.
Auch bei Gesprächen mit ihrem Finanzierungspartner ist der Jahresabschluss die wichtigste
Informationsquelle.
Im Rahmen dieser bedeutsamen Aufgaben stehen wir Ihnen gerne u.a. mit folgenden
Leistungen zur Seite:
- Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) und
Steuerrecht mit/ohne Plausibilisierung bzw. Prüfungshandlungen.- Hilfestellung bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht.
- Gewinnermittlung / Erstellung einer Einnahmen-/Überschussrechnung.
- Anfertigung eines Erstellungsberichts unter Berücksichtigung berufsspezifischen
Vorgaben der Steuerberaterkammer. - Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger.
- Sonderformen von Abschlüssen (Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse,
Liquidationsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen etc.)